Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1988 - 4 B 131.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1816
BVerwG, 14.09.1988 - 4 B 131.88 (https://dejure.org/1988,1816)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1988 - 4 B 131.88 (https://dejure.org/1988,1816)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1988 - 4 B 131.88 (https://dejure.org/1988,1816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliches Grundstück - Außenbereich - Altenteilerhaus - Wohnnutzung - Bebauungsplan - Teilungsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstücksteilung im Außenbereich nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs und Fortfall der Privilegierung des Altenteilerhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 729
  • NVwZ 1989, 356 (Ls.)
  • DVBl 1989, 377
  • DÖV 1989, 228
  • BauR 1988, 697
  • ZfBR 1988, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.11.1987 - 4 C 42.85

    Versagung einer Teilungsgenehmigung für bebautes Grundstücks im Außenbereich bei

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1988 - 4 B 131.88
    Dies ist der Fall, wenn die vorhandene Bebauung, an der sich die Teilung orientieren soll, bzw. deren nach der Teilung bezweckte Nutzung entweder im Sinne des § 35 BauGB öffentliche Belange beeinträchtigt (vgl. zuletzt Urteil des beschließenden Senats vom 19. November 1987 - BVerwG 4 C 42.85 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 19 = NJW 1988, 1226 mit weiteren Nachweisen) oder wenn ihr - wie hier - eine mit normativer Kraft ausgestattete Festsetzung eines (einfachen) Bebauungsplans entgegensteht.

    Die Unvereinbarkeit der Teilung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung folgt aus der mit einer Genehmigung gemäß § 21 Abs. 1 BauGB verbundenen Legitimierungswirkung für ein reines Wohnhaus auf einem verselbständigten Grundstück im Außenbereich (vgl. Urteil vom 19. November 1987 - BVerwG 4 C 42.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 35.78

    Altenteilerhaus - Nebenerwerbsbetrieb - Vollerwerbsbetrieb - Dienende Funktion -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1988 - 4 B 131.88
    Es kann offenbleiben, ob es als solches mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar oder gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG/BauGB privilegiert zulässig war (vgl. hierzu Urteile des beschließenden Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 1.68 - BRS 24, Nr. 57 und - BVerwG 4 C 96.69 - BRS 24, Nr. 58 sowie vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 35.78 - DÖV 1981, 184).
  • BVerwG, 05.02.1971 - IV C 1.68

    Privilegierung von Altenteilerhäusern im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1988 - 4 B 131.88
    Es kann offenbleiben, ob es als solches mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar oder gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG/BauGB privilegiert zulässig war (vgl. hierzu Urteile des beschließenden Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 1.68 - BRS 24, Nr. 57 und - BVerwG 4 C 96.69 - BRS 24, Nr. 58 sowie vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 35.78 - DÖV 1981, 184).
  • BVerwG, 05.02.1971 - IV C 96.69

    Bodenverkehrs[Teilungs-]genehmigung für ein Altenteilerhaus im Außenbereich;

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1988 - 4 B 131.88
    Es kann offenbleiben, ob es als solches mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar oder gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG/BauGB privilegiert zulässig war (vgl. hierzu Urteile des beschließenden Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 1.68 - BRS 24, Nr. 57 und - BVerwG 4 C 96.69 - BRS 24, Nr. 58 sowie vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 35.78 - DÖV 1981, 184).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Das ehemalige Schleusenwärterhaus befindet sich nicht in einem Wohngebiet, sondern im Außenbereich in direkter Lage zur Schleuse, weshalb sich die Genehmigungsfrage im Falle der Änderung in eine nicht mehr zweckprivilegierte Nutzung neu stellt (zur Genehmigungsbedürftigkeit einer allgemeinen Wohnnutzung im Außenbereich nach Aufgabe der privilegierten Nutzung vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 14.9.1988 - 4 B 131.88 -, BRS 48 Nr. 63 = BauR 1988, 698 = juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

    Das ehemalige Schleusenwärterhaus befindet sich nicht in einem Wohngebiet, sondern im Außenbereich in direkter Lage zur Schleuse, weshalb sich die Genehmigungsfrage im Falle der Änderung in eine nicht mehr zweckprivilegierte Nutzung neu stellt (zur Genehmigungsbedürftigkeit einer allgemeinen Wohnnutzung im Außenbereich nach Aufgabe der privilegierten Nutzung vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 14.9.1988 - 4 B 131.88 -, BRS 48 Nr. 63 = BauR 1988, 698 = juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.10.1989 - 1 A 137/88
    Davon geht auch das Bundesverwaltungsgericht aus, wenn es in seinem Beschluß vom 14. September 1988 - 4 B 131.88 - BauR 1988, 697 ausführt, die Wirkung einer Genehmigung der nicht privilegierten Wohnnutzung würde "nach Maßgabe des § 21 Abs. 1 BauGB" mit der Erteilung der Teilungsgenehmigung eintreten (vgl. auch das Urt. v. 19.11.1987 - 4 C 42.85 - BRS 47 Nr. 92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht